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Treppenlift Kosten & Förderung 2026

Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €, KfW fördert mit weiteren 2.500 € – und Steuervorteile gibt es obendrauf.

🏥
4.180 €Pflegekasse

§ 40 Abs. 4 SGB XI · Pflegegrad 1–5

🏦
2.500 €KfW-Zuschuss

10 % der Kosten · seit April 2026 aktiv

📋
1.200 €Steuerersparnis/Jahr

20 % der Lohnkosten · § 35a EStG

💰
50.000 €KfW-Kredit 159

Zinsgünstiger Förderkredit der KfW

⚠️ Wichtig: Den Antrag bei der Pflegekasse müssen Sie vor der Auftragserteilung stellen – sonst entfällt der Anspruch auf 4.180 €!

Förderung 1: Pflegekasse – bis zu 4.180 €

Die wichtigste Förderquelle ist die Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Sie zahlt pro pflegebedürftiger Person mit anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – einkommensunabhängig.

Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt addiert sich der Zuschuss: Bei 2 Personen wären das bis zu 8.360 Euro.

So beantragen Sie den Zuschuss:

  1. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
  2. Kostenvoranschlag beim Anbieter einholen
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor Auftragserteilung!
  4. Bewilligungsbescheid abwarten
  5. Lift einbauen lassen, Rechnung einreichen
  6. Erstattung erhalten

📌 Wer hat Anspruch? Alle Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt.

📌 Privatversicherte: Auch privat Pflegeversicherte können den Zuschuss erhalten – Konditionen je nach Vertrag prüfen.

Förderung 2: KfW – seit April 2026 wieder aktiv

Das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (KfW 464) ist seit April 2026 wieder geöffnet. Es fördert barrierefreie Umbauten – inklusive Treppenlifte – mit einem Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro.

Zusätzlich gibt es den KfW-Kredit 159 für zinsgünstige Darlehen bis zu 50.000 Euro.

Wichtig: Auch der KfW-Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – am besten über Ihre Hausbank.

Kombination: Pflegekasse + KfW

PositionBetrag
Kurviger Sitzlift (Beispiel)12.000 €
– Pflegekasse-Zuschuss– 4.180 €
– KfW-Zuschuss (10 %)– 780 €
– Steuerersparnis– 400 €
Ihr Eigenanteilca. 6.640 €

Förderung 3: Steuervorteile – 20 % der Handwerkerkosten

Handwerkerleistungen beim Einbau können als haushaltsnahe Handwerkerleistung (§ 35a EStG) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden:

  • 20 % der Lohnkosten (nicht Materialkosten!) von der Steuerschuld abziehbar
  • Maximal 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr
  • Gilt für den Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse
  • Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden (kein Bargeld)

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