Für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer
Beim Plattformlift fährt die gesamte Plattform die Treppe hinauf – kein Umsteigen vom Rollstuhl notwendig. Der Unterschied zum Sitzlift: Sie bleiben in Ihrem Rollstuhl sitzen.
- Kein Umsteigen vom Rollstuhl oder Rollator
- Plattformbreite: 70–90 cm, Tiefe 90–110 cm
- Tragfähigkeit: 200–300 kg (Person + Rollstuhl)
- Für gerade und kurvige Treppen erhältlich
- Norm EN 81-40 (Treppenlifte) und EN 81-41 (Rollstuhllifte)
- Mindestbreite Treppe: 90 cm
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💰 Kosten & Förderung
Preis: ab 9.000 € inkl. Montage
Pflegekasse-Zuschuss: bis zu 4.180 €
KfW-Zuschuss: bis zu 2.500 €
Alle Förderungen →🔍 Unser Tipp: Immer mindestens 2–3 Angebote einholen. Preisunterschiede von bis zu 3.000 € sind möglich.
Häufige Fragen zu Hubliften und Plattformliften
Ein Plattformlift bewegt sich schräg an einer Schiene entlang der Treppe. Ein Hublift (Vertikallift) fährt senkrecht nach oben – meist durch eine Deckenöffnung. Plattformlifte sind flexibler einsetzbar, Hublifte platzsparender bei kleinen Höhenunterschieden.
Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad 1–5 gilt auch für Plattformlifte der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
Ein Plattformlift benötigt eine Treppenbreite von mindestens 90 cm. Für den Rollstuhl selbst muss ausreichend Wendefläche am Ober- und Unterabsatz der Treppe vorhanden sein. Lassen Sie sich vorab ein kostenloses Aufmaß erstellen.
Das hängt von der Bauordnung Ihres Bundeslandes ab. In Innenräumen ist meist keine Genehmigung nötig. Im Gemeinschaftstreppenhaus von Mehrfamilienhäusern muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Denkmalgeschützte Gebäude erfordern immer eine Genehmigung.