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Hublift & Plattformlift

Hublifte & Plattformlifte 2026

Für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer – kein Umsteigen, volle Mobilität auf jeder Treppe.

Für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer

Beim Plattformlift fährt die gesamte Plattform die Treppe hinauf – kein Umsteigen vom Rollstuhl notwendig. Der Unterschied zum Sitzlift: Sie bleiben in Ihrem Rollstuhl sitzen.

  • Kein Umsteigen vom Rollstuhl oder Rollator
  • Plattformbreite: 70–90 cm, Tiefe 90–110 cm
  • Tragfähigkeit: 200–300 kg (Person + Rollstuhl)
  • Für gerade und kurvige Treppen erhältlich
  • Norm EN 81-40 (Treppenlifte) und EN 81-41 (Rollstuhllifte)
  • Mindestbreite Treppe: 90 cm
TypPreisspanne
Plattformlift gerade Treppe9.000–16.000 €
Plattformlift kurvige Treppe14.000–22.000 €
Hublift (senkrecht, bis 2 m)5.000–15.000 €
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💰 Kosten & Förderung

Preis: ab 9.000 € inkl. Montage

Pflegekasse-Zuschuss: bis zu 4.180 €

KfW-Zuschuss: bis zu 2.500 €

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🔍 Unser Tipp: Immer mindestens 2–3 Angebote einholen. Preisunterschiede von bis zu 3.000 € sind möglich.

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Häufige Fragen zu Hubliften und Plattformliften

Ein Plattformlift bewegt sich schräg an einer Schiene entlang der Treppe. Ein Hublift (Vertikallift) fährt senkrecht nach oben – meist durch eine Deckenöffnung. Plattformlifte sind flexibler einsetzbar, Hublifte platzsparender bei kleinen Höhenunterschieden.

Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad 1–5 gilt auch für Plattformlifte der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

Ein Plattformlift benötigt eine Treppenbreite von mindestens 90 cm. Für den Rollstuhl selbst muss ausreichend Wendefläche am Ober- und Unterabsatz der Treppe vorhanden sein. Lassen Sie sich vorab ein kostenloses Aufmaß erstellen.

Das hängt von der Bauordnung Ihres Bundeslandes ab. In Innenräumen ist meist keine Genehmigung nötig. Im Gemeinschaftstreppenhaus von Mehrfamilienhäusern muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Denkmalgeschützte Gebäude erfordern immer eine Genehmigung.